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 Überblick über die neuen Normen im konstruktiven Ingenieurbau
Die Normen im konstruktiven Ingenieurbau befinden sich im "europäischen" Umbruch. Die DIN 1045 07.88 und die DIN 4227 07.88, die derzeit sowohl die Bemessung von Stahl- und Spannbetonbauwerken regeln als auch die Anforderungen an die Baustoffe (Stahl und Beton) festlegen, werden zukünftig in eine neue Normengeneration der DIN 1045 "Tragwerke aus Beton, Stahl- und Spannbeton", bestehend aus 4 Teilen überführt:
  • DIN 1045-1: "Bemessung und Konstruktion"
  • DIN 1045-2: "Beton - Leistungsbeschreibung, Eigenschaften, Herstellung und Übereinstimmung"
  • DIN 1045-3: "Ausführung von Bauwerken"
  • DIN 1045-4: "Betonfertigteile"
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Diese neuen Regelwerke basieren i. w. auf der europäischen Bemessungsnorm ENV 1992 (EC 2) und der europäischen Betonorm EN 206 mit den jeweils national eingesetzten Abweichungen. Die neue Normengeneration wird voraussichtlich noch im Jahr 2000 veröffentlicht und mit Aufnahme in die Bauregelliste bauaufsichtlich eingeführt. Das heißt aber nicht, daß Stahl- und Spannbetonbauwerke mit der bauaufsichtlichen Einführung nur noch nach der neuen Normengeneration geplant und ausgeführt werden dürfen. Es wird voraussichtlich einen Übergreifungszeitraum von 5 Jahren geben, in dem alte und neue Normenwerke nebeneinander angewendet werden können. In DIN 1045-2 sind die Anwendungsbestimmungen für Flugasche geregelt. Dabei wurden i. w. die Ausführungen der DAfStb-Richtlinie übernommen. Eine grundsätzliche Änderung im Hinblick auf die Anwendung von SAFAMENT im Betonbau stellt die Anhebung des auf den Wasserbindemittelwert (w/(z+0,4f)) maximal zulässigen anrechenbaren Flugaschegehaltes von 0,25z auf 0,33z dar. Diese Regelung wurde aus der Europäischen Betonnorm (EN 206) übernommen.