Die Normen im
konstruktiven Ingenieurbau befinden sich im "europäischen" Umbruch. Die DIN
1045 07.88 und die DIN 4227 07.88, die derzeit sowohl die Bemessung von Stahl- und
Spannbetonbauwerken regeln als auch die Anforderungen an die Baustoffe (Stahl und Beton)
festlegen, werden zukünftig in eine neue Normengeneration der DIN 1045 "Tragwerke
aus Beton, Stahl- und Spannbeton", bestehend aus 4 Teilen überführt:
- DIN 1045-1:
"Bemessung und Konstruktion"
- DIN 1045-2:
"Beton - Leistungsbeschreibung, Eigenschaften, Herstellung und Übereinstimmung"
- DIN 1045-3:
"Ausführung von Bauwerken"
- DIN 1045-4:
"Betonfertigteile"
Diese neuen Regelwerke basieren i. w. auf der europäischen Bemessungsnorm
ENV 1992 (EC 2) und der europäischen Betonorm EN 206 mit den jeweils national
eingesetzten Abweichungen. Die neue Normengeneration wird voraussichtlich noch im Jahr
2000 veröffentlicht und mit Aufnahme in die Bauregelliste bauaufsichtlich eingeführt.
Das heißt aber nicht, daß Stahl- und Spannbetonbauwerke mit der bauaufsichtlichen
Einführung nur noch nach der neuen Normengeneration geplant und ausgeführt werden
dürfen. Es wird voraussichtlich einen Übergreifungszeitraum von 5 Jahren geben, in dem
alte und neue Normenwerke nebeneinander angewendet werden können. In DIN 1045-2 sind die
Anwendungsbestimmungen für Flugasche geregelt. Dabei wurden i. w. die Ausführungen der
DAfStb-Richtlinie übernommen. Eine grundsätzliche Änderung im Hinblick auf die
Anwendung von SAFAMENT im Betonbau stellt die Anhebung des auf den Wasserbindemittelwert
(w/(z+0,4f)) maximal zulässigen anrechenbaren Flugaschegehaltes von 0,25z auf 0,33z dar.
Diese Regelung wurde aus der Europäischen Betonnorm (EN 206) übernommen. |