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| Zusammensetzung
von Beton mit SAFAMENT nach DAfStb-Richtlinie (voraussichtlich noch bis 2006 anwendbar) Unterwasserbeton, Bohrpfahlbeton und Beton für Ortbetonschlitzwände Unterwasserbeton und Bohrpfahlbeton Bei Beton für Unterwasserschüttung (Unterwasserbeton) und bei Bohrpfahlbeton nach DIN 4014 (Größtkorn des Zuschlags 32 mm) darf bei Zement der Festigkeitsklasse >= 32,5 der Zementgehalt von 350 kg/m3 auf 280 kg/m3 und bei Bohrpfahlbeton nach DIN 4014 mit einem Größtkorn des Zuschlages von 16 mm auch von 400 auf 320 kg/m3 verringert werden, wenn
verwendet wird und
Für den Nachweis des höchstzulässigen Wasserzementwertes von 0,60 darf der w/(z+0,7 x f)-Wert verwendet werden. Dabei darf der Gehalt an SAFAMENT höchstens mit 0,25 x z angesetzt werden. Beton
für Ortbetonschlitzwände nach DIN 4126 Die Tabelle "bvktabanwend.pdf" enthält zusammenfassend die Anforderungen an die o. g. Betone und gibt Empfehlungen für die SAFAMENT-Zugabe. |
Zusammensetzung
von Beton mit SAFAMENT nach DIN 1045-2 (voraussichtlich ab 2001 anwendbar) Unterwasserbeton, Bohrpfahlbeton und Beton für Ortbetonschlitzwände Unterwasserbeton Muß Beton für tragende Teile unter Wasser eingebracht werden, so soll er im allgemeinen mindestens weiche Konsistenz haben. Der Wasserzementwert (w/z-Wert) darf 0,60 nicht überschreiten. Flugasche darf unter den folgenden Bedingungen angerechnet werden:
Die Seite 23 der Tabelle "ueberexpos.pdf" enthält die entsprechenden Regelungen zum Unterwasserbeton in übersichtlicher Form. Bohrpfahlbeton
nach DIN 4014 und Beton für Ortbetonschlitzwände nach DIN 4126
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