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| Zusammensetzung
von Beton mit SAFAMENT nach DAfStb-Richtlinie (voraussichtlich noch bis 2006 anwendbar) Beton für Sekundärbarrieren Betone für Auffangwannen können ohne Oberflächenabdichtung als Sekundärbarriere gegen umweltgefährdende Stoffe eingesetzt werden, wenn sie eine entsprechend hohe Dichtheit auffweisen. Ausgangspunkt für die durch den DAfStb erarbeitete Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (1996)", die die Zusammensetzung solcher Betone regelt, waren mehrere Unfälle in großen Chemiekonzernen, bei denen es zu erheblichen Umweltbelastungen durch ausgetretene Chemikalien gekommen war (z.B. Sandoz 1986). Grundsätzlich wird in der DAfStb-Richlinie zwischen flüssigkeitsdichtem Beton und flüssigkeitsdichtem Beton nach Eindringprüfung (FDE-Beton) unterschieden. Wesentliche Vorgabe für die Zusammensetzung des FD-Betons ist die Begrenzung des w/z-Wertes auf 0,50 und die Begrenzung des Leimvolumens auf 0,290 m3 als Maßnahme zur Beschränkung der Schwindverformungen. Bei FD-Beton darf SAFAMENT ohne Einschränkung verwendet werden. Auch hier gilt die Anrechenbarkeit mit w/(z+0,4 x f). Der anrechenbare Flugaschegehalt darf bis zu 25 M.-% betragen (f <= 0,25 x z). |
Zusammensetzung
von Beton mit SAFAMENT nach DIN 1045-2 (voraussichtlich ab 2001 anwendbar) Beton für Sekundärbarrieren Die DAfStb-Richtlinie und damit die links beschriebene Regelung der Flugascheverwendung ist auch in der neuen Betonnorm DIN 1045-2 zur Herstellung von Beton für Sekundärbarrieren verankert.
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