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| Herstellung von
Beton mit SAFAMENT nach DAfStb-Richtlinie (voraussichtlich noch bis 2006 anwendbar) Herstellung und Verarbeitung (1) Die Zusammensetzung des Betons mit SAFAMENT ist stets in Eignungprüfungen festzulegen. (2) Die Flugasche ist nach Masse, die auf 3 % einzuhalten ist, zuzugeben.
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Herstellung von
Beton mit SAFAMENT nach DIN 1045-2 (voraussichtlich ab 2001 anwendbar) Herstellung und Verarbeitung (1) Bei Verwendung einer neuen Betonzusammensetzung muß eine Erstprüfung durchgeführt werden, um einen Mischungsentwurf zu erhalten, der die festgelegten Eigenschaften mit einem ausreichenden Vorhaltemaß erreicht. Der Betonentwurf und die Entwurfszusammenhänge müssen erneut nachgewiesen werden, wenn sich die Ausgangsstoffe wesentlich ändern. Bei Beton nach Zusammensetzung oder Standardbeton ist keine Erstprüfung durch den Hersteller notwendig. Für die Aussteuerung der Frisch- und Fest- betoneigenschaften eines Betons dürfen folgende Variationen in der Betonzusammensetzung vorgesehen werden: - Zement: ± 15 kg/m3 - Zusatzstoff Flugasche: ± 15 kg/m3 - Zusatzmittel: zwischen 0 und Höchstdosierung Die Genauigkeit beim Dosieren der Ausgangsstoffe soll für alle Betonmengen über 1 m3 ± 3% der erforderlichen Menge betragen. Außenbauteilbeton bedeutet dies zum Beispiel:
Zemente, Zuschlag und pulverförmige Zusatzstoffe müssen nach Masse dosiert werden. Andere Verfahren sind zulässig, falls die geforderte Dosiergenauigkeit erreicht werden kann. |
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