Nachbehandlung von
Beton mit SAFAMENT nach DAfStb-Richtlinie (voraussichtlich noch bis 2006 anwendbar)
Nachbehandlung
Für die Ausschalfristen sind die Angaben in DIN 1045 07.88, Abschnitt 12.3.1, für
die Nachbehandlung ist die DAfStb-Richtlinie für die Nachbehandlung von Beton (1984) zu
beachten.Nachbehandlung von Beton mit SAFAMENT nach DIN 1045-2 und -3
(voraussichtlich ab 2001 anwendbar)
Allgemeines
Die Nachbehandlungsdauer ist in DIN 1045-3 festgelegt und wird anhand der
Festigkeitsentwicklung des Betons bestimmt, die nach DIN 1045-2 in schnell, mittel und
langsam erhärtend unterteilt ist.
Festigkeitsentwicklung
(DIN 1045-2)
Für die Ermittlung der Nachbehandlungsdauer darf die Festigkeitsentwicklung des
Betons entweder durch die untenstehende Werte in Tabelle 1 oder durch eine
Festigkeitsentwicklungskurve bei 20 °C zwischen 2 und 28 Tagen angegeben werden. Für
verzögerten Beton im Sinne der DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter
Verarbeitbarkeitszeit sollte stets eine Festigkeitsentwicklungskurve nach 4.4 dieser
Richtlinie angegeben werden.
Tabelle 1:
Festigkeitsentwicklung von Beton bei 20 °C
Festigkeitsentwicklung |
Schätzung des
Festigkeitsverhältnisses fcm,2 /fcm,28 |
1 |
2 |
| Schnell |
3 0,50 |
| Mittel |
3 0,30 bis < 0,50 1) |
| Langsam |
3 0,15 bis < 0,30 2) |
| Sehr langsam |
< 0,15 |
1) Regelfall für Betone mit CEM I und SAFAMENT
2) Regelfall für CEM II und CEM III/A mit SAFAMENT
Das Festigkeitsverhältnis zur Bezeichnung der Festigkeitsentwicklung ist das Verhältnis
der mittleren Druckfestigkeit nach 2 Tagen (fcm,2) zur mittleren
Druckfestigkeit nach 28 Tagen (fcm,28) aus der Erstprüfung oder auf der
Grundlage der bekannten Leistungsfähigkeit von Beton mit vergleichbarer Zusammensetzung.
Für die jeweiligen Erstprüfungen sind die Probekörper zur Festigkeitsermittlung nach
DIN 1048-5 herzustellen, zu lagern und zu prüfen.
Nachbehandlungsdauer
und Schutz des Betons (DIN 1045-3)
(1) Während der ersten Tage der Hydratation ist der Beton nachzubehandeln und ggf. zu
schützen, um:
- das Frühschwinden gering zu halten,
- eine ausreichende Festigkeit der Betonoberfläche sicherzustellen,
- eine ausreichende Dauerhaftigkeit der Betonrandzone sicherzustellen,
- das Gefrieren zu verhindern,
- schädliche Erschütterungen, Stoß oder Beschädigung zu vermeiden.
(2) Die
Nachbehandlungsdauer hängt von der Entwicklung der Betoneigenschaften in der Randzone ab.
(3) Bei
Umweltbedingungen entsprechend den Expositionsklassen X0 und XC1 nach DIN 1045-2 (z. B.
für Innenbauteile) ist mindestens einen halben Tag nachzubehandeln. Bei mehr als 5
Stunden Verarbeitbarkeitszeit des Betons ist die Nachbehandlungsdauer des Betons
angemessen zu verlängern. Bei Temperaturen der Betonoberfläche unter 5 °C ist die
Nachbehandlungsdauer um die Zeit zu verlängern, während der die Temperatur unter 5 °C
lag.
(4) Für andere Expositionsklassen als X0 und XC1 nach DIN 1045-2 unter gemäßigten
Klimabedingungen, d. h. 65 bis 85 % r. F., muß der Beton solange nachbehandelt werden,
bis die Festigkeit der Oberfläche 50 % der charakteristischen Festigkeit des verwendeten
Betons erreicht hat. Diese Forderung ist in Tabelle 2 in eine entsprechende Mindestdauer
der Nachbehandlung umgesetzt. Ein genauer Nachweis ist möglich.
Tabelle 2:
Mindestdauer der Nachbehandlung bei anderen Expositionsklassen als X0 und XC1 nach DIN
1045-2 für 65 bis 85 % r. F.
Oberflächen-
temperatur
T in °C |
Mindestdauer der
Nachbehandlung in Tagen 1) |
Festigkeitsentwicklung
des Betons 3)
r = fcm2/fcm28 4) |
r >= 0,50 |
r >= 0,30 |
r >= 0,15 |
r < 0,15 |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
T >= 25 |
1 |
2 |
2 |
3 |
25 > T >= 15 |
1 |
2 |
4 |
5 |
15 > T >= 10 |
2 |
4 |
7 |
10 |
10 > T >= 5 2) |
3 |
6 |
10 |
15 |
1) Bei mehr als 5 Stunden Verarbeitbarkeitszeit ist die
Nachbehandlungsdauer angemessen zu verlängern
2) Bei Temperaturen unter 5 °C ist die Nachbehandlungsdauer um die Zeit zu verlängern,
während der die Temperatur unter 5 °C lag
3) Die Festigkeitsentwicklung des Betons wird durch das Verhältnis r der Mittelwerte der
Druckfestigkeiten nach 2 uns 28 Tagen (ermittelt nach DIN 1048-5) beschrieben, das bei der
Eignungsprüfung oder auf Grundlage eines bekannten Verhältnisses von Beton
vergleichbarer Zusammensetzung ermittelt wurde.
4) Eine lineare Interpolation zwischen den Spalten der r-Werte ist zulässig.
(5) Für andere Klimabedingungen als nach Absatz (4) sind abweichende
Nachbehandlungszeiten möglich oder erforderlich.
(6) Für die Betonoberflächen mit hohem Widerstand gegen Verschleißbeanspruchung oder
Betonoberflächen, die anderen, in der Projektbeschreibung vorgegebenen Umwelteinwirkungen
ausgesetzt sind, ist das Festigkeitsverhältnis nach Tabelle 2 um einen Wert anzuheben,
der in den bautechnischen Unterlagen anzugeben ist.
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