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Grundsätzliche Festlegungen der Verantwortlichkeiten des Verwenders und des Herstellers von Beton nach DIN 1045-2

(1) Eine wesentliche Änderung gegenüber der alten DIN 1045 07.88 liegt in der Maßgabe, die Verantwortlichkeiten des Verwenders von Beton und des Betonherstellers stärker als bisher hervorzuheben und abzugrenzen. Dies hat für die Bauherren, Planer, Betonhersteller und Bauunternehmen vertragsrechtliche Konsequenzen. Die wichtigsten Auszüge aus DIN 1045-2 über die Regelungen der Verantwortlichkeiten werden im folgenden vorgestellt.

(2) Die neue Betonnorm definiert Aufgaben für den Verfasser der Leistungsbeschreibung (= an den Hersteller gegebene Zusammenstellung der dokumentierten technischen Anforderungen bezüglich der Leistung oder der Zusammensetzung des Betons), für den Hersteller und für den Verwender. So ist zum Beispiel der Verfasser der Leistungsbeschreibung verantwortlich für die Leistungsbeschreibung nach Abschnitt 6 in DIN 1045-2, und der Hersteller ist verantwortlich für die Übereinstimmungslenkung und für die Produktionslenkung nach den Abschnitten 8 und 9.2 der DIN 1045-2. Der Verwender ist verantwortlich für das Einbringen des Betons in das Bauwerk. In der Praxis können mehrere verschiedene Parteien in verschiedenen Stadien von Planung und baulicher Durchbildung Anforderungen an den Beton festlegen, zum Beispiel der Bauherr, der Planer, der Bauunternehmer oder der die Betonarbeiten ausführende Subunternehmer. Jeder ist dafür verantwortlich, die festgelegten Anforderungen zusammen mit etwaigen zusätzlichen Anforderungen an die nächste Partei in der Kette weiterzugeben, bis sie den Hersteller erreichen. Im Sinne dieser Norm wird diese Zusammenstellung als die ”Leistungsbeschreibung” verstanden (s. Abschnitt 6 der DIN 1045-2).

(3) Die Norm unterscheidet in dieser Leistungsbeschreibung

- Betone nach Eigenschaften,
- Betone nach Zusammensetzung sowie
- Standardbetone

und regelt die Verantwortlichkeiten wie folgt für:

- Betone nach Eigenschaften
Beton, bei dem die geforderten Eigenschaften und zusätzlichen Anforderungen dem Hersteller gegenüber festgelegt sind, wobei der Hersteller für die Bereitstellung eines Betons, der den geforderten Eigenschaften und den zusätzlichen Anforderungen entspricht, verantwortlich ist.

 Die Festlegung erfolgt unter Berücksichtigung
der Klasseneinteilung nach Abschnitt 4 und
der Anforderungen nach Abschnitt 5 der DIN 1045-2.

- Betone nach Zusammensetzung
Beton, bei dem die Zusammensetzung des Betons und die zu verwendenden Ausgangsstoffe dem Hersteller gegenüber festgelegt sind und bei welchem der Hersteller für die Bereitstellung eines Betons mit der festgelegten Zusammensetzung verantwortlich ist. Der Verfasser der Leistungsbeschreibung ist verantwortlich dafür, daß die Anforderungen dieser Norm berücksichtigt sind und daß mit der festgelegten Betonzusammensetzung und den vorgesehenen Ausgangsstoffen, die vorgesehenen Frisch- und Festbetoneigenschaften erreicht werden.

- Standardbetone (entspricht dem alten Rezeptbeton)
Bei Standardbeton ist der Hersteller verantwortlich dafür, daß die Anforderungen dieser Norm berücksichtigt sind und daß mit der vorgesehenen Betonzusammensetzung und den vorgesehenen Ausgangsstoffen die Anforderungen hinsichtlich Festigkeitsentwicklung, und Konsistenz erreicht werden.

(4) Grundlage für Entwerfen oder Vorgeben einer Betonzusammensetzung sind die Ergebnisse der Erstprüfungen (= erste Prüfung unter Produktionsbedingungen zur Ermittlung, wie ein neuer Beton oder eine neue Betonfamilie zusammengesetzt sein und hergestellt werden müssen, um alle festgelegten Anforderungen im frischen und erhärteten Zustand zu erfüllen; Durchführung siehe Anhang B der DIN 1045-2) oder Erkenntnisse aus Langzeiterfahrungen mit vergleichbarem Beton. Die Erstprüfung eines Betons muß erneut durchgeführt werden, wenn sich die Ausgangsstoffe wesentlich ändern. Bei Beton nach Zusammensetzung oder Standardbeton ist keine Erstprüfung durch den Hersteller notwendig. Für die Aussteuerung der Frisch- und Festbetoneigenschaften eines Betons dürfen folgende Variationen in der Betonzusammensetzung vorgesehen werden:

- Zement: ± 15 kg/m3,
- Zusatzstoff SAFAMENT: ± 15 kg/m3,
- Zusatzmittel: zwischen 0 und Höchstdosierung nach 5.2.6 in DIN 1045-2.