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| Grundsätzliche
Festlegungen der Verantwortlichkeiten des Verwenders und des Herstellers von Beton nach
DIN 1045-2 (1) Eine wesentliche Änderung gegenüber der alten DIN 1045 07.88 liegt in der Maßgabe, die Verantwortlichkeiten des Verwenders von Beton und des Betonherstellers stärker als bisher hervorzuheben und abzugrenzen. Dies hat für die Bauherren, Planer, Betonhersteller und Bauunternehmen vertragsrechtliche Konsequenzen. Die wichtigsten Auszüge aus DIN 1045-2 über die Regelungen der Verantwortlichkeiten werden im folgenden vorgestellt. (2) Die neue Betonnorm definiert Aufgaben für den Verfasser der Leistungsbeschreibung (= an den Hersteller gegebene Zusammenstellung der dokumentierten technischen Anforderungen bezüglich der Leistung oder der Zusammensetzung des Betons), für den Hersteller und für den Verwender. So ist zum Beispiel der Verfasser der Leistungsbeschreibung verantwortlich für die Leistungsbeschreibung nach Abschnitt 6 in DIN 1045-2, und der Hersteller ist verantwortlich für die Übereinstimmungslenkung und für die Produktionslenkung nach den Abschnitten 8 und 9.2 der DIN 1045-2. Der Verwender ist verantwortlich für das Einbringen des Betons in das Bauwerk. In der Praxis können mehrere verschiedene Parteien in verschiedenen Stadien von Planung und baulicher Durchbildung Anforderungen an den Beton festlegen, zum Beispiel der Bauherr, der Planer, der Bauunternehmer oder der die Betonarbeiten ausführende Subunternehmer. Jeder ist dafür verantwortlich, die festgelegten Anforderungen zusammen mit etwaigen zusätzlichen Anforderungen an die nächste Partei in der Kette weiterzugeben, bis sie den Hersteller erreichen. Im Sinne dieser Norm wird diese Zusammenstellung als die Leistungsbeschreibung verstanden (s. Abschnitt 6 der DIN 1045-2). (3) Die Norm
unterscheidet in dieser Leistungsbeschreibung - Betone
nach Eigenschaften |
Die Festlegung
erfolgt unter Berücksichtigung der Klasseneinteilung nach Abschnitt 4 und der Anforderungen nach Abschnitt 5 der DIN 1045-2. - Betone nach
Zusammensetzung (4)
Grundlage für Entwerfen oder Vorgeben einer Betonzusammensetzung sind die Ergebnisse der
Erstprüfungen (= erste Prüfung unter Produktionsbedingungen zur Ermittlung, wie ein
neuer Beton oder eine neue Betonfamilie zusammengesetzt sein und hergestellt werden
müssen, um alle festgelegten Anforderungen im frischen und erhärteten Zustand zu
erfüllen; Durchführung siehe Anhang B der DIN 1045-2) oder Erkenntnisse aus
Langzeiterfahrungen mit vergleichbarem Beton. Die Erstprüfung eines Betons muß erneut
durchgeführt werden, wenn sich die Ausgangsstoffe wesentlich ändern. Bei Beton nach
Zusammensetzung oder Standardbeton ist keine Erstprüfung durch den Hersteller notwendig.
Für die Aussteuerung der Frisch- und Festbetoneigenschaften eines Betons dürfen folgende
Variationen in der Betonzusammensetzung vorgesehen werden: |
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