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| Zusammensetzung
von Beton mit SAFAMENT nach DAfStb-Richtlinie (voraussichtlich noch bis 2006 anwendbar) Mindestzementgehalt und Wasserbindemittelwert (1) Für den Mindestzementgehalt und den höchstzulässigen Wasserzementwert gelten DIN 1045 07.88, Abschnitte 6.5.2, und 6.5.5 bis 6.5.7, wenn im folgenden nichts anderes festgelegt ist. In den Anwendungsfällen nach "bvktabanwend.pdf", Zeilen 4, 15, 16, 19 und 20 darf der in Spalte 5 angegebene Mindestzementgehalt ohne Flugascheverwendung reduziert werden, wenn eine der folgenden Zementarten verwendet wird:
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Zusammensetzung
von Beton mit SAFAMENT nach DIN 1045-2 (voraussichtlich ab 2001 anwendbar) Mindestzementgehalt und Wasserbindemittelwert (1) In der DIN 1045-2 werden nahezu inerte Betonzusatzstoffe (Typ I) und puzzolanische bzw. latenthydraulische Zusatzstoffe (Typ II) unterschieden. Für SAFAMENT, die den Anforderungen der DIN EN 450 entspricht, ist die Eignung als Betonzusatzstoff Typ II allgemein nachgewiesen. Im Gegensatz zu Zusatzstoffen vom Typ I darf bei Zusatzstoffen vom Typ II der sogenannte "k-Wert-Ansatz" verwendet werden, der es erlaubt, SAFAMENT bei der Zusammensetzung des Betons zu berücksichtigen durch
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