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| Zusammensetzung
von Beton mit SAFAMENT nach DAfStb-Richtlinie (voraussichtlich noch bis 2006 anwendbar) Mindestzementgehalt und Wasserbindemittelwert (2) Dabei ist der Mindestgehalt an Zement und SAFAMENT (z+f) nach Spalte 6 in "bvktabanwend.pdf" einzuhalten. In den Anwendungsfällen nach "bvktabanwend.pdf" darf anstelle des w/z-Wertes der höchstzulässige Wasserbindemittelwert w = w/(z+kf), mit k = 0,4 oder 0,7, verwendet werden. (3) Bei Beton mit hohem Frost- und Tausalzwiderstand ist weder eine Reduktion des Mindestzementgehaltes noch eine Anrechnung auf den Wasserzementwert zulässig. |
Zusammensetzung
von Beton mit SAFAMENT nach DIN 1045-2 (voraussichtlich ab 2001 anwendbar) Mindestzementgehalt und Wasserbindemittelwert (2) Der Mindestzementgehalt darf bei Anrechnung von SAFAMENT für alle Expositionsklassen ("exposklassen.pdf") außer XF2 und XF4 auf die in "minzdin10452.pdf" angegebenen Werte reduziert werden, wenn eine der folgenden Zementarten verwendet wird:
(3) Dabei darf der Gehalt an Zement und SAFAMENT (z+f) die in den Tabellen "sfadin10452uebersicht.pdf", Zeile 3, bzw. "ueberexpos.pdf" angegebenen Mindestzementgehalte nicht
unterschreiten. Für alle Expositionsklassen ("exposklassen.pdf")
mit Ausnahme XF2 und XF4 darf anstelle des höchstzulässigen Wasserzementwertes der
höchstzulässige Wasser/(Zement + k SAFAMENT)-Wert verwendet werden (k = 0,4 oder 0,7).
Die Höchstmenge SAFAMENT, die auf den Wasserzementwert angerechnet werden darf, muß der
Bedingung |
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