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 Zusammensetzung von Beton mit SAFAMENT
Zusammensetzung von Beton mit SAFAMENT nach DAfStb-Richtlinie (voraussichtlich noch bis 2006 anwendbar)

Mindestzementgehalt und Wasserbindemittelwert
(2) Dabei ist der Mindestgehalt an Zement und SAFAMENT (z+f) nach Spalte 6 in "bvktabanwend.pdf" einzuhalten.  In den Anwendungsfällen nach "bvktabanwend.pdf" darf anstelle des w/z-Wertes der höchstzulässige Wasserbindemittelwert w = w/(z+kf), mit k = 0,4 oder 0,7, verwendet werden.

(3) Bei Beton mit hohem Frost- und Tausalzwiderstand ist weder eine Reduktion des Mindestzementgehaltes noch eine Anrechnung auf den Wasserzementwert zulässig.

 Zusammensetzung von Beton mit SAFAMENT nach DIN 1045-2 (voraussichtlich ab 2001 anwendbar)

Mindestzementgehalt und Wasserbindemittelwert
(2) Der Mindestzementgehalt darf bei Anrechnung von SAFAMENT für alle Expositionsklassen ("exposklassen.pdf") außer XF2 und XF4 auf die in "minzdin10452.pdf" angegebenen Werte reduziert werden, wenn eine der folgenden Zementarten verwendet wird:
  1. Portlandzement (CEM I)
  2. Portlandhüttenzement (CEM II/A-S oder CEM II/B-S)
  3. Portlandölschieferzement (CEM II/A-T oder CEM II/B-T)
  4. Portlandkalksteinzement (CEM II/A-L)
  5. Hochofenzement (CEM III/A)
  6. Hochofenzement (CEM III/B mit bis zu 70 M.-% Hüttensand, wenn die Zusammensetzung entsprechend DIN 1164-2 nachgewiesen ist).

(3) Dabei darf der Gehalt an Zement und SAFAMENT (z+f) die in den Tabellen "sfadin10452uebersicht.pdf", Zeile 3, bzw. "ueberexpos.pdf" angegebenen Mindestzementgehalte nicht unterschreiten. Für alle Expositionsklassen ("exposklassen.pdf") mit Ausnahme XF2 und XF4 darf anstelle des höchstzulässigen Wasserzementwertes der höchstzulässige Wasser/(Zement + k SAFAMENT)-Wert verwendet werden (k = 0,4 oder 0,7). Die Höchstmenge SAFAMENT, die auf den Wasserzementwert angerechnet werden darf, muß der Bedingung

- SAFAMENT/Zement <= 0,33 genügen.

(4) Falls eine größere Menge SAFAMENT zugeführt wird, darf der Überschuß bei der Berechnung des Wasser/(Zement + k  SAFAMENT)-Wertes nicht berücksichtigt werden. Eine obere Grenze für die maximal zugebbare SAFAMENT-Menge ergibt sich demnach im Prinzip nur aus der oberen Begrenzung des Mehlkorngehaltes.