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| Auch wenn der Beton
mit CEM I und SAFAMENT im Beispiel u. a. aufgrund der Unterschreitung der
Mindestzementgehalte von DIN 1045 abweicht und in diesem Fall eine Zustimmung im
Einzelfall durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erwirkt werden muß, kann diese
Alternative gegenüber einer Betonrezeptur mit hohen CEM III/B-Gehalten bei gleichwertiger
Leistungsfähigkeit durchaus ökonomischer sein. Tabelle 2: Betonzusammensetzungen für Massenbetone mit SAFAMENT
1) je nach Anwendungsfall Anrechnung der Flugasche mit: k = 0,4; f/zanrechen = 0,25 bzw. 0,33×z (DIN 1045-2 07.99 (Entwurf)) 2) ZE = Zustimmung im Einzelfall durch zuständige Bauaufsichtsbehörde; BZ = Allgemeine bauaufsichtliche Betonzulassung Durch die bauaufsichtliche Betonzulassung der Philipp Holzmann AG ist es mittlerweile sogar möglich, Betone mit hohen SAFAMENT-Gehalten, deren Mindestzementzgehalte unterhalb der zulässigen Grenzen nach DIN 1045 liegen, ohne Zustimmung durch die Bauaufsichtsbehörde zu realisieren [DIBT99]. Mit dieser Betonzulassung können u. a. vergleichbare Betonrezepturen, wie sie in dem Beispiel mit einem Bindemittelgemisch aus 180 kg/m3 CEM I und 180 kg/m3 SAFAMENT gewählt wurden, ausgeführt werden. Die obenstehende Tabelle 2 gibt Empfehlungen für Zusammensetzungen von Massenbetonen mit SAFAMENT in Abhängigkeit von der Bauteildicke. |
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